Zuletzt aktualisiert am 27. Juli 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gelten ab dem 2. August 2026, der viel diskutierte Digital Omnibus hat sie ausdrücklich nicht verschoben, sondern nur die Pflichten für Hochrisiko-Systeme auf Dezember 2027 und August 2028.
- Kennzeichnungspflichtig sind KI-Inhalte, die wirklichen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen würden, ein KI-generiertes „Foto“ einer vollen Halle für eine noch nicht stattgefundene Veranstaltung fällt darunter, ein erkennbar illustratives Key Visual in aller Regel nicht.
- Die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 ist Aufgabe der KI-Anbieter wie OpenAI, Google oder Adobe, die sichtbare Offenlegung nach Absatz 4 dagegen Aufgabe des Unternehmens, das den Inhalt veröffentlicht.
- Für Bestandsinhalte gibt es keine rückwirkende Kennzeichnungspflicht, wer ein bestehendes KI-Bild ab dem Stichtag jedoch erneut ausspielt oder wesentlich überarbeitet, löst die Pflicht damit aus.
- Verstöße gegen Artikel 50 können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, für kleine und mittlere Unternehmen sieht der Digital Omnibus Reduktionen von 50 beziehungsweise 75 Prozent vor.
Hinweis zum Informationsstand: 27. Juli 2026. Dieser Beitrag gibt den Diskussionsstand zur Umsetzung von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Der europäische Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte befindet sich noch in Erarbeitung.
Ein Bild auf meinem eigenen Blog
Auf diesem Blog liegt seit dem Frühjahr 2026 ein Beitragsbild, das ich mit ChatGPT erstellt habe. Es illustriert den Unterschied zwischen Event-Beratung und Event-Mentoring, es ist erkennbar grafisch, und es hat mich vor zwei Wochen trotzdem eine Stunde meiner Zeit gekostet. Denn als ich anfing, mich mit der neuen Kennzeichnungspflicht zu beschäftigen, war meine erste Reaktion die gleiche wie vermutlich Ihre: Muss ich jetzt mein komplettes Bildarchiv durchgehen?
Die kurze Antwort lautet nein. Die längere Antwort ist für Ihre Eventkommunikation interessanter als die Frage nach dem Bußgeld, und darum geht es in diesem Beitrag.
Was am 2. August 2026 tatsächlich in Kraft tritt
Seit Mai kursiert in Wirtschaftsmedien und auf LinkedIn die Nachricht, der EU AI Act sei verschoben worden. Diese Nachricht ist richtig und in dieser Verkürzung auch irreführend.
Verschoben wurden durch den sogenannten Digital Omnibus, auf den sich Rat und Parlament am 7. Mai 2026 politisch geeinigt und den der Rat am 29. Juni 2026 final bestätigt hat, die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-Systeme. Das betrifft künstliche Intelligenz in der Bewerbervorauswahl, in der Kreditvergabe, in der Biometrie oder in kritischer Infrastruktur. Diese Pflichten greifen nun voraussichtlich ab Dezember 2027 und August 2028.
Artikel 50 der KI-Verordnung gehört nicht zu den verschobenen Teilen. Die dort geregelten Transparenzpflichten werden am 2. August 2026 anwendbar, wie ursprünglich vorgesehen. Betroffen ist damit praktisch jedes Unternehmen, das einen Chatbot betreibt, KI-generierte Bilder veröffentlicht oder synthetische Stimmen einsetzt, unabhängig davon, ob es sich selbst als KI-Anwender versteht.
Für die Eventbranche ist das relevant, weil generative Bildwerkzeuge in den letzten zwei Jahren zum Normalfall geworden sind. Moodboards, Locationvisualisierungen, Social-Media-Motive, Speaker-Grafiken: Vieles davon entsteht heute in wenigen Minuten, und die wenigsten Beteiligten dokumentieren, was davon aus einem Modell stammt.
Anbieter oder Betreiber, und warum diese Unterscheidung Ihre Arbeit erleichtert
Die Verordnung trennt zwei Rollen, und diese Trennung nimmt Ihnen einen großen Teil der Sorge.
Anbieter sind die Unternehmen, die das KI-System bereitstellen. Sie müssen nach Artikel 50 Absatz 2 dafür sorgen, dass generierte Inhalte maschinenlesbar markiert werden, etwa durch Wasserzeichen oder Metadaten. Das ist Aufgabe von OpenAI, Google, Adobe und den übrigen Modellanbietern, nicht Ihre. Für Systeme, die bereits vor dem Stichtag auf dem Markt waren, läuft dafür eine Übergangsfrist bis Dezember 2026.
Betreiber sind diejenigen, die ein solches System einsetzen. In dieser Rolle sind Sie, sobald Sie ein KI-Bild für Ihre Veranstaltung erzeugen oder erzeugen lassen und veröffentlichen. Ihre Pflicht steht in Artikel 50 Absatz 4, und sie ist enger gefasst, als die Schlagzeilen vermuten lassen.
Der Begriff, an dem alles hängt
Die gesamte Kennzeichnungspflicht für Bilder hängt an einer einzigen Definition. Die Verordnung spricht von Deepfakes und meint damit KI-erzeugte oder KI-manipulierte Inhalte, die wirklichen Personen, Objekten, Orten oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlich als echt erscheinen würden.
Der entscheidende Teil steht in der zweiten Hälfte. Es geht nicht darum, ob künstliche Intelligenz im Spiel war. Es geht darum, ob jemand den Inhalt für eine Aufnahme der Wirklichkeit halten könnte.
Damit fällt ein großer Teil dessen, was in Eventagenturen entsteht, gar nicht unter die Pflicht. Ein abstraktes Key Visual, eine stilisierte Illustration, ein erkennbar grafisches Social-Media-Motiv: Niemand hält das für ein Foto. Kennzeichnungspflichtig wird es dort, wo der Inhalt eine Fotografie imitiert.
Fünf Anwendungsfälle aus dem Eventalltag
Das KI-Foto der vollen Halle
Dies ist der mit Abstand häufigste kritische Fall, und er begegnet mir bereits im Beratungsgespräch. Für eine Veranstaltung, die es noch nicht gegeben hat, wird ein fotorealistisches Bild eines gefüllten Saals mit begeistertem Publikum erzeugt und für Einladung, Website und Anzeigen verwendet.
Das Bild ähnelt einem Ereignis, es sieht aus wie eine Aufnahme, und genau deshalb funktioniert es im Marketing. Damit erfüllt es die Definition ziemlich klar. Übrigens hat dieser Fall ein zweites Problem, das älter ist als der AI Act: Werbung mit einer Situation, die so nie stattgefunden hat, ist auch wettbewerbsrechtlich heikel.
Porträts und Visuals von Speakern
Sobald Sie das Bild einer realen Person generieren oder verändern, sind Sie im Kern des Deepfake-Begriffs. Das gilt für das nachträglich in eine Bühnensituation montierte Keynote-Porträt ebenso wie für den mit KI aufgehübschten Vorstandskopf im Programmheft.
Hier greifen neben der Kennzeichnungspflicht ohnehin Persönlichkeitsrechte. Meine Empfehlung aus der Praxis: Klären Sie das im Speaker-Vertrag, nicht im Nachgang. Die wenigsten Referentinnen und Referenten haben etwas dagegen, aber fast alle möchten gefragt werden.
Avatare und synthetische Stimmen auf der Bühne
Digitale Moderationsfiguren, KI-Stimmen für Ansagen, synthetisch erzeugte Grußbotschaften abwesender Führungskräfte: Das nimmt spürbar zu, und es ist der Bereich, in dem die Transparenzpflicht am eindeutigsten greift. Wird mit einem scheinbar realen Auftritt geworben, obwohl Stimme oder Performance künstlich erzeugt wurden, muss das Publikum darüber informiert werden. Das betrifft nicht nur die Show selbst, sondern auch Trailer, Social Clips und Presseunterlagen.
Der Chatbot auf der Anmeldeseite
Artikel 50 Absatz 1 verlangt, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System kommunizieren. Wenn Ihr Anmeldeportal oder Ihre Event-App einen Assistenten einsetzt, gehört ein entsprechender Hinweis an den Anfang der Konversation, nicht in die Datenschutzerklärung. Das ist in der Umsetzung ein Zweizeiler und wird trotzdem regelmäßig übersehen.
Emotionserkennung am Messestand
Systeme, die Aufmerksamkeit, Verweildauer oder Gesichtsausdrücke von Besuchern auswerten, fallen unter Artikel 50 Absatz 3. Die betroffenen Personen müssen darüber informiert werden. Hier kommt zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung ins Spiel, und bei Systemen, die Beschäftigte erfassen, wird es schnell komplizierter. Wenn Sie so etwas einsetzen möchten, ist das der eine Fall in dieser Liste, bei dem ich zu juristischer Begleitung raten würde.
Was der AI Act über Ihre Bildsprache verrät
Bis hierhin war der Beitrag eine Einordnung. Jetzt kommt der Teil, der mich fachlich mehr interessiert.
Die Kennzeichnungspflicht schafft kein neues Problem. Sie macht ein altes sichtbar. Zwischen dem Bild, mit dem eine Veranstaltung angekündigt wird, und dem, was Gäste am Abend tatsächlich erleben, klafft in vielen Projekten eine Lücke. Diese Lücke gab es lange vor generativer KI. Es gab sie mit Stockfotos aus fremden Locations, mit Aufnahmen vom Vorjahr, mit dem großzügig gewählten Weitwinkel.
Künstliche Intelligenz hat diese Lücke nur billiger gemacht. Wo früher jemand ein passendes Motiv suchen und dafür bezahlen musste, entsteht heute in vier Minuten ein Bild, das genau das zeigt, was man sich wünscht. Der Widerstand, den die Realität dem Wunschbild früher entgegengesetzt hat, ist weggefallen.
In letzten zwei Jahrzehnten habe ich viele Veranstaltungen begleitet, die an genau dieser Stelle Vertrauen verloren haben. Kein Gast rechnet nach. Aber jeder Gast spürt, wenn der Abend kleiner ist als die Einladung. Und dieser Eindruck entsteht in den ersten zehn Minuten, lange bevor das Programm eine Chance hatte.
Deshalb halte ich die neue Pflicht für weniger bedrohlich und nützlicher, als sie derzeit diskutiert wird. Wer ein Bild kennzeichnen muss, wird sich zwangsläufig fragen, ob er es überhaupt braucht. Wie Sie Ihre Botschaft über den gesamten Verlauf einer Veranstaltung konsistent halten, habe ich in meinem Beitrag zur Eventkommunikation vor, während und nach dem Event ausführlicher beschrieben.
Was in den Vertrag mit Agentur und Dienstleistern gehört
Der praktische Kern für Veranstaltungsverantwortliche liegt nicht im Bildbearbeitungsprogramm, sondern in der Lieferkette.
Sie beauftragen eine Agentur, einen Fotografen, ein Grafikbüro, vielleicht einen Videodienstleister. Was diese Partner intern mit KI erzeugen, sehen Sie im fertigen Ergebnis oft nicht mehr. Veröffentlicht wird das Material anschließend unter Ihrem Absender.
Ergänzen Sie deshalb Ihre Dienstleisterverträge um eine schlichte Erklärungspflicht: Der Auftragnehmer teilt mit, welche gelieferten Inhalte ganz oder teilweise mit generativer KI erstellt wurden. Das ist ein Satz, er kostet nichts, und er verlagert die Information dorthin, wo sie entsteht. Bei größeren Projekten empfehle ich zusätzlich eine einfache Übersicht im Projektordner, in der pro Motiv festgehalten wird, woher es stammt.
Ähnlich pragmatisch würde ich bei der Locationbebilderung vorgehen. Welche Kriterien bei der Auswahl wirklich zählen und warum das Bildmaterial dabei die schwächste Entscheidungsgrundlage ist, habe ich im Beitrag zur passenden Location für Ihr Firmenevent beschrieben.
Was Sie nun mit Ihrem Bildarchiv machen und was nicht
Hier die Entwarnung, auf die viele warten: Eine rückwirkende Kennzeichnungspflicht für bestehende Inhalte gibt es nicht. Was vor dem 2. August 2026 online gegangen ist, darf online bleiben. Sie müssen weder Ihre Website noch Ihre Social-Media-Historie durchforsten.
Eine Ausnahme sollten Sie kennen. Wer ein bestehendes Motiv nach dem Stichtag erneut ausspielt, etwa in einer neuen Kampagne, oder es wesentlich überarbeitet, behandelt es damit wie einen neuen Inhalt. Dann greift die Pflicht.
Praktisch bedeutet das für die meisten Eventabteilungen: Fassen Sie das Archiv nicht an, aber legen Sie ab sofort für neue Motive fest, wer die Herkunft dokumentiert. Zwei Minuten pro Bild beim Anlegen sind deutlich günstiger als eine Rekonstruktion in zwei Jahren.
Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen muss, schreibt die Verordnung nicht im Detail vor. Sie muss klar, eindeutig und spätestens bei der ersten Wahrnehmung erkennbar sein. In der Praxis heißt das: ein sichtbarer Hinweis an oder unmittelbar bei dem Bild, nicht versteckt im Impressum. Ein entsprechender Verhaltenskodex für KI-generierte Inhalte wird derzeit auf europäischer Ebene erarbeitet und dürfte hier noch konkreter werden.
Häufige Fragen
Müssen wir jedes KI-generierte Bild für unser Firmenevent kennzeichnen?
Nein. Die Pflicht greift bei Inhalten, die wirklichen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und als echte Aufnahme missverstanden werden könnten. Ein erkennbar illustratives oder grafisches Motiv fällt in aller Regel nicht darunter, ein fotorealistisches Bild einer Veranstaltungssituation dagegen schon.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Einladungstexte, die wir mit KI schreiben?
Für die meisten Unternehmenstexte nicht. Die Textregelung zielt auf Inhalte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, und sie greift nicht, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine Einladung zum Sommerfest erfüllt beide Kriterien üblicherweise nicht beziehungsweise ist durch die Prüfung abgedeckt.
Müssen wir unsere alten Eventfotos und Websitebilder nachträglich prüfen?
Nein, eine rückwirkende Pflicht besteht nicht. Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, genießen insoweit Bestandsschutz. Erst die erneute Veröffentlichung oder wesentliche Überarbeitung nach dem Stichtag löst die Pflicht aus.
Wer ist verantwortlich, wenn unsere Agentur ein KI-Bild liefert?
Die Pflicht aus Artikel 50 Absatz 4 trifft denjenigen, der den Inhalt veröffentlicht, also in aller Regel Ihr Unternehmen. Deshalb gehört eine Erklärungspflicht des Auftragnehmers in den Vertrag, damit Sie überhaupt wissen, was Sie da veröffentlichen.
Ist der EU AI Act nicht verschoben worden?
Nur teilweise. Der Digital Omnibus verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-Systeme auf Dezember 2027 und August 2028. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50, um die es hier geht, sind davon ausdrücklich ausgenommen und gelten ab dem 2. August 2026.
Wie hoch sind die möglichen Bußgelder?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, wobei der höhere Betrag maßgeblich ist. Für kleine und mittlere Unternehmen sind Reduktionen von 50 Prozent, für Kleinunternehmen von 75 Prozent vorgesehen.
Wie ich Sie dabei unterstützen kann
Ich bin kein Jurist und leiste keine Rechtsberatung. Was ich kann, ist die Frage davor beantworten: Welche Bilder und Botschaften Ihre Veranstaltung überhaupt braucht, wo Ihre Ankündigung mehr verspricht als Ihr Konzept einlöst, und an welchen Stellen Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt tatsächlich hinzuziehen sollten.
In einer Event-Beratung gehen wir Ihre Eventkommunikation gemeinsam durch und ordnen ein, was Sie selbst regeln können und was in juristische Hände gehört. Wenn Sie kleiner einsteigen möchten, ist der Planungs-Check der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung Ihres Vorhabens.
Stand: 27. Juli 2026. Dieser Beitrag gibt den Diskussionsstand zur Umsetzung von Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Der europäische Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte befindet sich noch in Erarbeitung.
Berater und Mentor für Events und Jubiläen. 25 Jahre Praxis im Veranstaltungsbereich.