Zuletzt aktualisiert am 24. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Das protokollarische Regelwerk legt die Reihenfolge fest, in der Ehrengäste genannt werden. Es beinhaltet nicht die Verpflichtung, jeden Anwesenden namentlich zu erwähnen.
- Das Protokoll Inland der Bundesregierung stellt ausdrücklich fest, dass es in Deutschland keine verbindliche Rangliste gibt, weil starre Rangordnungen der Vielfalt der Veranstaltungen nicht gerecht würden.
- Etablierte Protokoll- und Rhetorikratgeber empfehlen bereits ab etwa fünfzehn Namen die Begrüßung nach Funktionsgruppen statt der Einzelnennung.
- Weil jede(r) Redner(in) dasselbe Risiko fürchtet, wiederholt sich die Namensliste bei Gastgeber, Vorstand, Grußrednern und Stadtspitze, sodass die Eröffnung ein Vielfaches der geplanten Zeit beansprucht.
- Die Protokollberatung empfiehlt, einzelne Gäste über ihren Bezug zum Anlass hervorzuheben, damit die übrigen sich nicht übergangen fühlen.
Der Ablauf ist bei vielen Veranstaltungen identisch. Der Saal ist gefüllt, die Aufmerksamkeit auf dem Höchststand, und dann folgen vier Minuten Namensliste. Fünfzehn Stadträtinnen und Stadträte, vier Landtagsabgeordnete, drei Abgeordnete des Bundestags, dazu Kammervertretung, Bankvorstand und geistliche Würdenträger. Wer Ehrengäste begrüßen soll, greift zur vollständigen Aufzählung, weil sie sicher wirkt. Sie ist es nicht. Sie kostet den wertvollsten Moment der gesamten Veranstaltung. Und in den meisten Fällen bleibt es nicht bei einem Durchgang.
Interessant daran ist weniger, dass es geschieht. Interessant ist, dass niemand daran rührt, obwohl die Regelwerke, auf die sich diese Praxis beruft, sie gar nicht verlangen.
Was bei der Begrüßung von Ehrengästen tatsächlich vorgeschrieben ist
Das protokollarische Regelwerk beantwortet eine einzige Frage: Wer kommt vor wem. Es beantwortet nicht die Frage, wie viele Personen überhaupt genannt werden müssen.
Die einschlägige Protokollliteratur beschreibt drei Situationen, in denen die Rangfolge zwingend zu beachten ist. Erstens bei der Reihenfolge namentlicher Erwähnungen. Zweitens bei der Festlegung, wer in welcher Abfolge spricht. Drittens, wenn Ehrengäste in kleiner Gruppe persönlich begrüßt werden. Von einer Pflicht zur Vollständigkeit ist an keiner Stelle die Rede.
Der Unterschied ist erheblich. Reihenfolge ist eine Frage der Sortierung. Vollständigkeit ist eine Frage der Auswahl. Wer beides vermischt, hält die eigene Aufzählung für protokollarisch geboten, obwohl sie protokollarisch nur eines ist: sortiert.
Was das Bundesprotokoll wirklich vorgibt
Die Vorstellung, es gebe eine amtliche Liste, an der man sich abarbeiten muss, hält der Prüfung nicht stand. Das Protokoll Inland der Bundesregierung, angesiedelt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, formuliert es unmissverständlich: In der Bundesrepublik existiert keine offizielle Rangliste, die die innerstaatliche Rangordnung verbindlich festlegt.
Die Begründung ist für Veranstalter aufschlussreich. Starre Rangordnungen würden der Vielfalt staatlicher Veranstaltungen nicht gerecht, heißt es dort, und auch andere große Nationen führen keine offiziellen Ranglisten. Die Stelle, die man gemeinhin für die Hüterin der Strenge hält, argumentiert also selbst gegen Schematismus.
Was das Portal stattdessen bereitstellt, sind Orientierungshilfen. Für die Repräsentanten der Verfassungsorgane des Bundes hat sich über die Zeit eine Staatspraxis herausgebildet, die in dieser Reihenfolge verläuft: Bundespräsidentin oder Bundespräsident, Präsidentin oder Präsident des Deutschen Bundestages, Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler, Präsidentin oder Präsident des Bundesrates, Präsidentin oder Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Hinzu kommen amtliche Reihenfolgen der Bundesministerien sowie umfangreiche Hinweise zu Anschriften und Anreden.
Für die Platzierung von Ehrengästen nennt das Protokoll zwei Maßstäbe. Horizontale Ausgewogenheit meint die ausgewogene Berücksichtigung von Legislative, Exekutive, Judikative und der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Vertikale Ausgewogenheit meint die angemessene Berücksichtigung von Bund, Ländern und Gemeinden.
Lesen Sie diese Aufzählung noch einmal daraufhin, was sie regelt. Sie regelt Reihenfolge, Platzierung, Anrede und Ausgewogenheit. Sie regelt an keiner Stelle, wie viele Personen von der Bühne aus namentlich genannt werden müssen. Diese Frage stellt das Bundesprotokoll gar nicht, weil sie protokollarisch keine ist.
Für Veranstaltungen mit überwiegend landes- und kommunalpolitischer Beteiligung sind ergänzend die Rangfolgeempfehlungen der jeweiligen Staatskanzlei maßgeblich, die derselben Logik folgen und ebenfalls keine Vollständigkeit bei der Nennung verlangen.
Der Hausherr geht vor
Ein zweiter Punkt aus derselben Praxis ist für Firmenveranstaltungen unmittelbar brauchbar. Die Rangfolge richtet sich immer auch nach Anlass und Gastgeber. Bei einer Veranstaltung im Landtag nimmt dessen Präsident als Hausherr den ersten Rang ein, bei einer Veranstaltung im kirchlichen Rahmen der ranghöchste geistliche Würdenträger.
Übertragen auf Ihr Firmenjubiläum heißt das: In Ihrem Haus sind Sie der Gastgeber und bestimmen den Rahmen. Wer diesen Rahmen setzt, entscheidet auch darüber, wie ausführlich begrüßt wird. Das ist keine Anmaßung, sondern die Anwendung derselben Logik, nach der auch der Bund verfährt.
Für Sie als Veranstalter bedeutet das in der Summe: Sie brechen keine Regel, wenn Sie die Begrüßung kürzen. Sie brechen eine Gewohnheit.
Warum die Namensliste trotzdem überlebt
Die Erklärung liegt nicht in mangelndem Wissen. Sie liegt in einer ungleichen Risikoverteilung.
Einen vergessenen Namen reklamiert die betroffene Person selbst, unmittelbar, persönlich und mitunter über Jahre hinweg. Über einen Namen zu viel hat sich noch nie jemand beschwert. Wer die Begrüßung schreibt, optimiert deshalb nicht auf Wirkung, sondern auf Beschwerdefreiheit. Aus dieser Logik heraus werden im Zweifel eher zu viele als zu wenige Ehrengäste aufgezählt.
Dazu kommt ein zweiter Antrieb. Die Anwesenheit prominenter Gäste soll die Bedeutung des Anlasses unterstreichen. Die Liste ist damit nicht nur Höflichkeit, sondern auch Statusnachweis des Gastgebers. Und schließlich ist das Selbstverständnis mancher Ehrengäste nicht zu unterschätzen. Wer eine Einladung annimmt, erwartet in vielen Fällen die Nennung und reagiert verstimmt, wenn sie ausbleibt.
Diese drei Kräfte wirken in dieselbe Richtung. Sie erklären, warum eine Praxis überlebt, die praktisch alle Beteiligten für ermüdend halten. Die Kosten zahlt das Publikum, und das Publikum beschwert sich nicht. Es schaltet ab.
Wie viel eine bekannte Person zur Wirkung einer Veranstaltung beisteuert und wo die Erwartungen kippen, habe ich in meinem Beitrag über prominente Gäste als Event-Booster ausführlicher behandelt.
Das eigentliche Problem ist die Wiederholung
Eine ausführliche Begrüßung wäre verkraftbar. Was Veranstaltungen tatsächlich beschädigt, ist ihre Vervielfachung.
Der Gastgeber eröffnet und begrüßt umfassend. Danach spricht der Vorstandsvorsitzende und begrüßt dieselben Personen erneut. Es folgen drei Grußworte, jedes mit eigener Liste. Zum Abschluss begrüßt der Oberbürgermeister die Anwesenden noch einmal. Dieselben fünfzehn Stadträtinnen und Stadträte, dieselben Abgeordneten, viermal, fünfmal. Bis der eigentliche Anlass der Veranstaltung zur Sprache kommt, ist eine halbe Stunde vergangen und die Aufmerksamkeit aufgebraucht.
Die Ursache ist kein schlechter Wille. Sie ist eine Lücke in der Vorbereitung. Jeder Redner bereitet seinen Beitrag getrennt vor, jeder steht unter derselben Beobachtung, und keiner weiß, was die anderen sagen werden. Wer in dieser Lage auf die Begrüßung verzichtet, riskiert als einziger, unhöflich zu wirken. Also begrüßt jeder sicherheitshalber selbst. Das Ergebnis ist eine Eröffnung, die niemand so geplant hat und für die sich hinterher niemand verantwortlich fühlt.
Auflösen lässt sich das nur vorab. Die Begrüßung der Ehrengäste erfolgt einmalig durch den Gastgeber, und alle weiteren Sprechenden erhalten diese Festlegung schriftlich zusammen mit der Anfrage für ihr Grußwort. Das ist der richtige Ansatz. Er reicht in der Praxis allerdings selten aus.
Warum der Hinweis oft nicht ankommt
Die Anfrage erreicht in den meisten Fällen nicht die sprechende Person, sondern deren Büro. Bei Mandatsträgern, Amtsleitungen und Vorständen übernimmt ein persönlicher Referent die Korrespondenz und häufig auch den Entwurf der Rede.
Diese Referentinnen und Referenten arbeiten nach einem anderen Maßstab. Er lautet nicht, ob eine Rede kurzweilig war, sondern ob etwas schiefgegangen ist. Ein übergangener Ehrengast fällt auf ihr Haus zurück, eine zu lange Begrüßung nicht. Wer die protokollarisch bekannten Anwesenden kennt, nimmt sie deshalb im Zweifel auf, auch entgegen einer höflich formulierten Bitte. Das ist kein Ungehorsam, sondern korrekte Arbeit unter den Anreizen, die für dieses Büro gelten.
Drei Ansatzpunkte, die tatsächlich wirken
Wer das ändern will, muss die Anreize verändern und nicht an die Einsicht appellieren. Drei Ansatzpunkte haben sich bewährt.
Der erste ist die Form. Eine Bitte lässt sich übergehen, eine Festlegung des Gastgebers nicht ohne Weiteres. Formulieren Sie den Hinweis als Bestandteil des Ablaufs und nicht als Wunsch: Die Begrüßung der Ehrengäste erfolgt zu Beginn durch den Gastgeber, eine erneute Begrüßung ist im Ablauf nicht vorgesehen. Damit hat das Büro ein Dokument, mit dem es die Auslassung intern begründen kann. Genau diese Rückendeckung fehlt sonst.
Der zweite ist das Zeitbudget. Reine Höflichkeitsappelle wirken schwach, verbindliche Minutenangaben wirken. Wer für ein Grußwort drei Minuten zugewiesen bekommt und diese Angabe im Ablaufplan wiederfindet, muss kürzen. Gestrichen wird dann zuerst das, was inhaltlich nichts beisteuert.
Der dritte ist der Ersatz. Wenn Sie etwas wegnehmen, entsteht eine Lücke, und Lücken füllt am Ende jemand anders. Liefern Sie deshalb eine abgestimmte Eröffnungsformel gleich mit, etwa eine allgemeine Anrede an alle Gäste und einen Satz zum Anlass. Das ist für das Büro weniger Arbeit als eine eigene Lösung und deshalb leichter zu übernehmen.
Entscheidend ist der Zeitpunkt. All das wirkt nur, solange die Rede nicht geschrieben ist. Ist der Entwurf einmal im Haus abgestimmt, wird er nicht mehr geändert, und am Veranstaltungstag lässt sich eine vorbereitete Begrüßung ohnehin nicht mehr abbestellen.
Und auch dann wird es nicht immer gelingen. Das realistische Ziel ist nicht die vollständige Vermeidung, sondern die Reduktion. Wenn von fünf Begrüßungsrunden zwei übrig bleiben, sind bereits zehn Minuten und ein erheblicher Teil der Aufmerksamkeit gerettet. Den Rest kann eine straffe Moderation am Veranstaltungstag auffangen, indem sie die Übergänge kurz hält und den Anlass immer wieder in den Vordergrund rückt.
Was die Ratgeberliteratur seit Jahren empfiehlt
Bemerkenswert ist, dass die Alternative in denselben Quellen steht, aus denen die Rangfolgen stammen.
Gängige Rhetorik- und Protokollratgeber raten ausdrücklich davon ab, fünfzehn oder mehr Namen aufzuzählen. Empfohlen wird stattdessen die Zusammenfassung nach Funktionsgruppen, etwa die Begrüßung der Vertreterinnen und Vertreter der Presse anstelle jeder einzelnen Person. Als weitere Möglichkeit wird eine allgemeine Anrede an alle Gäste genannt, ohne einzelne Nennung. Ein verbreiteter Praxisratgeber empfiehlt zusätzlich, den Kreis der Ehrengäste von vornherein klein zu halten, damit er überschaubar bleibt.
Die Kurzform ist also kein Regelbruch. Sie ist die Empfehlung. Sie wird nur selten befolgt.
Der Anlassbezug schützt vor Kränkung
Für das eigentliche Problem, die Verstimmung der nicht Genannten, hält die Protokollberatung ebenfalls eine Lösung bereit. Der Vorschlag lautet, einzelne Gäste nicht über ihren Rang hervorzuheben, sondern über ihre Beziehung zum Anlass. Wer namentlich genannt wird, weil er das Grundstück verkauft, die Ausbildungspartnerschaft aufgebaut oder das Projekt über zehn Jahre begleitet hat, wird nicht als ranghöher wahrgenommen, sondern als sachlich zugehörig.
Damit entfällt der Vergleichsmaßstab. Niemand steht in einer Rangliste weiter unten, weil es keine Rangliste gibt. Es gibt nur einen Anlass und Menschen, die unterschiedlich viel mit ihm zu tun haben. Genau das lässt sich einem verstimmten Gast auch erklären, ohne dass es nach Ausrede klingt.
In der Praxis funktioniert eine gestufte Lösung zuverlässig. Ein bis drei Personen mit erkennbarem Bezug zum Anlass werden namentlich und mit Begründung genannt. Alle weiteren werden nach Funktionsgruppen begrüßt. Die vollständige Gästeliste erscheint im Programmheft, auf einer Projektionswand oder im Nachbericht. Und die persönliche Ansprache findet dort statt, wo sie ohnehin mehr Wirkung entfaltet, nämlich beim Empfang vor Beginn der Veranstaltung oder beim anschließenden Get Together.
Wer ein Grußwort auf dem Podium halten sollte
Diese zweite Frage ist von der ersten zu trennen. Genannt werden kann, wer anwesend ist. Sprechen kann nur, wer eingeplant wurde.
Dabei ist eine Einschränkung vorweg zu machen, die in Ratgebern meist fehlt. Bei hohen Ämtern gibt es keine Auswahlentscheidung. Wenn eine Ministerpräsidentin, ihr Stellvertreter oder die Landtagspräsidentin zusagt, findet ein Grußwort statt, und niemand wird es infrage stellen. Ob der Beitrag inhaltlich etwas beisteuert, spielt für diese Entscheidung keine Rolle. Es geht um Repräsentation, und die Anwesenheit eines hohen Amtes ist selbst die Aussage.
Das ist auch kein Fehler. Wer einen Ministerpräsidenten einlädt, will die Bedeutung des Anlasses sichtbar machen, und genau dafür zahlt er mit Programmzeit. Der Fehler liegt woanders, nämlich dort, wo diese Zeit zusätzlich anfällt und nicht anstelle von etwas anderem.
Der Hebel liegt bei der Einladung, nicht beim Ablauf
Die Entscheidung fällt früher, als die meisten Veranstalter annehmen. Sie fällt in dem Moment, in dem Sie festlegen, wen Sie in welcher Rolle einladen. Wer als Gast eingeladen wird, ist Gast. Wer als Grußredner angefragt wird, spricht. Diese Unterscheidung sollten Sie bewusst treffen und nicht dem Selbstlauf überlassen.
Hinzu kommt ein Kaskadeneffekt. Spricht der Oberbürgermeister, erwartet der Landrat dieselbe Behandlung. Spricht die Landesebene, meldet sich die Kammer. Die Entscheidung an der Spitze bestimmt also die gesamte Reihe darunter. Wer die Zahl der Grußworte begrenzen will, muss das bei der Einladungsplanung tun und nicht später im Ablaufplan.
Der Ermessensspielraum liegt in der zweiten Reihe
Ein Grußwort des Landesvaters lässt sich nicht streichen. Das Grußwort des Verbandsvorsitzenden, des Sponsors, des zweiten Stellvertreters oder des Aufsichtsratsmitglieds lässt sich sehr wohl streichen, und dort liegt praktisch der gesamte Spielraum.
Für diesen disponiblen Teil ist der Prüfstein brauchbar: Was ändert sich für die Gäste, wenn dieser Beitrag entfällt? Bleibt die Antwort leer, gehört der Beitrag nicht auf die Bühne, sondern in die Gästeliste. Führen Sie diese Prüfung konsequent für die zweite Reihe durch, gewinnen Sie die Zeit zurück, die das protokollarisch unvermeidbare Grußwort kostet.
Welche Personen auf die Bühne gehören, lässt sich erst beantworten, wenn das Ziel der Veranstaltung feststeht. Wie Sie dieses Ziel konkret formulieren, zeigt mein Beitrag zur Definition von Eventzielen.
Warum Grußworte trotzdem allgemein bleiben
Das Büro fragt den Anlass ab. Das gehört zur Routine, und Daten zum Veranstalter, zum Jubiläum und zum Programm liegen dort vor der Rede auf dem Tisch. Woran es liegt, dass das Ergebnis dennoch häufig austauschbar klingt, ist etwas anderes.
Ein Grußwort dient nicht dem Anlass, sondern dem Amt. Die sprechende Person nutzt den Auftritt, um eine Botschaft zu platzieren, die zu ihrer eigenen Agenda passt, etwa zum Wirtschaftsstandort, zur Fachkräftesituation oder zur Bedeutung des Mittelstands. Der Anlass liefert dafür den Rahmen und meist zwei bis drei Sätze, nicht den Inhalt. Hinzu kommt, dass ein Grußwort belastbar sein muss. Es darf nichts zusagen, nichts vorwegnehmen und muss auch dann noch tragfähig sein, wenn es zitiert wird. Formulierungen, die diese Bedingungen erfüllen, klingen zwangsläufig allgemein.
Das lässt sich nicht abstellen, aber es lässt sich einkalkulieren. Zwei Dinge sind daraus abzuleiten.
Erstens: Was Sie zuliefern, entscheidet über die zwei bis drei Sätze mit Anlassbezug. Liefern Sie Unternehmensprosa, bekommen Sie Unternehmensprosa zurück. Liefern Sie einen konkreten, überprüfbaren und unverfänglichen Punkt, etwa eine Zahl zur Ausbildung oder eine Entscheidung aus der Firmengeschichte mit regionalem Bezug, steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass genau dieser Punkt in der Rede auftaucht. Mehr als diese Sätze können Sie nicht beeinflussen.
Zweitens: Erwarten Sie vom Grußwort keine inhaltliche Leistung für Ihre Veranstaltung. Es erbringt Repräsentation, und das ist sein Zweck. Die Substanz Ihres Anlasses gehört deshalb nicht in die Eröffnung, sondern in den Teil des Programms, den Sie selbst gestalten.
Praktisch nützlich ist übrigens der Moment der Abfrage selbst. Wenn das Büro ohnehin auf Sie zukommt, ist das der natürliche Zeitpunkt, um die Redezeit und die Festlegung zur Begrüßung mitzuteilen. Sie kommen dann nicht mit einer Auflage, sondern beantworten eine Anfrage.
Redezeiten gehören in den Ablaufplan
Bewährt hat sich außerdem, für jedes Grußwort eine feste Redezeit auszuweisen und diese schriftlich mitzuteilen. Das ist keine Unhöflichkeit, sondern eine Entlastung. Wer weiß, dass fünf Minuten vorgesehen sind, bereitet fünf Minuten vor. Wer nichts erfährt, orientiert sich am Vorredner. So entstehen Eröffnungen, die vierzig Minuten dauern und in denen der eigentliche Anlass erst zur Sprache kommt, wenn die Aufmerksamkeit bereits verbraucht ist.
Sinnvoll ist deshalb, die Eröffnung insgesamt als Zeitbudget zu behandeln. Legen Sie fest, wie viele Minuten die Veranstaltung für Begrüßung und Grußworte zusammen aufwenden soll, und verteilen Sie diese Zeit. Das protokollarisch gesetzte Grußwort bekommt seinen Anteil, und der Rest muss sich in dem fügen, was übrig bleibt.
Der Aufwand liegt in der Vorbereitung, nicht im Auftritt
Eine gekürzte Begrüßung ist nicht die bequemere Variante. Sie ist die aufwendigere. Die vollständige Aufzählung erfordert nur eine Liste. Die verkürzte Fassung erfordert eine Entscheidung darüber, wer für diesen Anlass tatsächlich relevant ist, und die Bereitschaft, diese Entscheidung gegenüber Beteiligten zu vertreten.
Genau deshalb bleibt es meist bei der Liste. Nicht aus Unkenntnis, sondern weil die Entscheidung unangenehm ist und die Liste sie erspart.
Häufige Fragen
Wie viele Namen sind bei einer Begrüßung angemessen?
Verbreitete Rhetorikratgeber raten ab etwa fünfzehn Namen zur Zusammenfassung nach Funktionsgruppen. In der Praxis haben sich ein bis drei namentliche Nennungen mit erkennbarem Bezug zum Anlass bewährt, ergänzt um Gruppenbegrüßungen.
Müssen alle anwesenden Ehrengäste namentlich begrüßt werden?
Nein. Das protokollarische Regelwerk legt die Reihenfolge der Nennungen fest, nicht deren Vollständigkeit. Eine Verpflichtung zur namentlichen Nennung aller Anwesenden besteht nicht.
Wer diese Entscheidung trifft, gewinnt die ersten Minuten der Veranstaltung zurück. Es sind die Minuten mit der höchsten Aufmerksamkeit des gesamten Abends. Sie eignen sich schlecht zum Vorlesen und gut dafür, den Anlass zu erklären, für den alle gekommen sind.
In welcher Reihenfolge werden Ehrengäste begrüßt?
Die Reihenfolge richtet sich nach der protokollarischen Rangfolge, die sich immer auch nach Anlass und Gastgeber bemisst. Eine verbindliche Rangliste existiert in Deutschland nicht. Das Protokoll Inland der Bundesregierung stellt unter der Rubrik Rang und Titulierung Orientierungshilfen bereit, darunter die Staatspraxis zur Reihenfolge der Verfassungsorgane des Bundes sowie Hinweise zu Anschriften und Anreden.
Wie vermeidet man, dass sich nicht genannte Gäste übergangen fühlen?
Indem einzelne Gäste über ihren Bezug zum Anlass hervorgehoben werden und nicht über ihren Rang. Damit entsteht keine Rangordnung, in der andere weiter unten stehen. Ergänzend hilft es, die vollständige Gästeliste im Programmheft abzubilden und die persönliche Begrüßung beim Empfang zu führen.
Wer sollte ein Grußwort auf dem Podium halten?
Bei hohen Ämtern besteht praktisch keine Wahl. Sagt eine Ministerpräsidentin oder ein Landtagspräsident zu, findet ein Grußwort statt, unabhängig vom inhaltlichen Beitrag. Der Spielraum liegt in der zweiten Reihe, also bei Verbands-, Sponsoren- und Stellvertretergrußworten. Dort gilt als Prüfstein die Frage, was sich für die Gäste ändert, wenn der Beitrag entfällt. Die Zahl der Grußworte entscheidet sich bereits bei der Einladung, weil ein Grußwort auf der Landesebene weitere auf kommunaler und Verbandsebene nach sich zieht.
Wie verhindert man, dass jeder Redner die Begrüßung wiederholt?
Durch eine schriftliche Festlegung im Vorfeld, die als Bestandteil des Ablaufs formuliert ist und nicht als Bitte. Zu beachten ist, dass die Anfrage meist im Büro der sprechenden Person bearbeitet wird. Persönliche Referentinnen und Referenten nehmen bekannte Ehrengäste im Zweifel auf, weil ein übergangener Gast auf ihr Haus zurückfällt. Wirksam sind deshalb eine verbindliche Redezeitangabe im Ablaufplan, eine mitgelieferte Eröffnungsformel als Ersatz und ein früher Zeitpunkt, bevor der Redeentwurf abgestimmt ist. Vollständig vermeiden lässt sich die Wiederholung selten, reduzieren lässt sie sich zuverlässig.
Sie planen einen Festakt oder Jahresempfang?
Die Frage, wer genannt wird und wer spricht, entscheidet sich nicht am Veranstaltungstag, sondern in der Konzeption. In der Event-Beratung klären wir gemeinsam, welche Dramaturgie zu Ihrem Anlass passt und wie Sie protokollarische Erwartungen erfüllen, ohne die Aufmerksamkeit Ihrer Gäste zu verlieren.
Wenn Sie zunächst prüfen möchten, ob Ihre Planung insgesamt stimmig ist, ist der Planungs-Check für 27 Euro der schnellste Einstieg.
Berater und Mentor für Events und Jubiläen. 25 Jahre Praxis im Veranstaltungsbereich.