Security-Fahrzeug als Zufahrtssperre: Sieht sicher aus, aber schützt es auch?

Weißes Fahrzeug mit Aufschrift Security blockiert beim Weinheimer Herbst eine Zufahrt in der Innenstadt, daneben gehen Passanten vorbei
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Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Handreichung „Schutz vor Überfahrtaten“ der Polizeilichen Kriminalprävention (Stand Mai 2025) hält fest, dass parkende Fahrzeuge grundsätzlich keine Schutzfunktion gegen Überfahrten bieten.
  • Sperren, die nur zur Beruhigung der Besucher aufgestellt werden, haben laut Polizei objektiv keine ausreichende Wirksamkeit und können selbst zur Gefahrenquelle werden.
  • Die Polizei empfiehlt für den Zufahrtsschutz ausschließlich geprüfte und zertifizierte Produkte; ihre Technische Richtlinie für mobile Fahrzeugsperren verlangt dafür zwei Anprallprüfungen im Winkel von 45 und 90 Grad.
  • Verantwortlich für das Risiko ist laut Handreichung in der Regel die Kommune oder der Veranstalter, und eine Übergabe dieser Verantwortung an andere Beteiligte wie beauftragte Dienstleister ist nicht vorgesehen.
  • Ob Zufahrtsschutz nötig ist, klärt eine Gefährdungsanalyse, für die die Polizei Checkliste und Bewertungsraster kostenlos bereitstellt und die auch ergeben kann, dass im Einzelfall kein Konzept erforderlich ist.

Am Samstag, 12. September 2026, war ich in der Weinheimer Innenstadt unterwegs. Beim Weinheimer Herbst waren die Zufahrtsstraßen mit Pkw eines privaten Sicherheitsunternehmens blockiert. Auf der Fahrzeugseite stand in großen Buchstaben „SECURITY“, daneben liefen Passanten vorbei. Durch kamen nur Fußgänger und vermutlich Radfahrer.

Die Frage, die mir sofort kam: Reicht das?

Ich kenne weder die Gefährdungsbewertung der Stadt noch das Schutzziel, das hinter dieser Lösung stand. Ob Kostengründe den Ausschlag gaben oder das Sicherheitsunternehmen diese Variante empfohlen hat, weiß ich nicht. Dieser Beitrag ist deshalb kein Urteil über Weinheim oder die Veranstalter des Weinheimer Herbstes. Er ist eine Einordnung für Vereine, Gemeinden und kleinere Veranstalter, die beim Zufahrtsschutz bei Veranstaltungen vor derselben Entscheidung stehen. Grundlage ist die Handreichung „Schutz vor Überfahrtaten“ der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in der überarbeiteten Fassung vom Mai 2025.

Was die Polizei über Fahrzeuge als Sperre sagt

Die Handreichung richtet sich an Verantwortliche in Städten und Gemeinden und nennt Straßenfeste ausdrücklich als Anwendungsfall. Bei der Frage, welche Zufahrten zu sichern sind, steht ein Satz, der für das Weinheimer Bild entscheidend ist: Parkende Fahrzeuge bieten grundsätzlich keine Schutzfunktion. Die Polizei nennt sie in einer Reihe mit kleineren Straßenbäumen, Laternen und Glasfassaden. Ein abgestelltes Fahrzeug eines Sicherheitsdienstes ist physikalisch ein parkendes Fahrzeug. Die Aufschrift ändert daran nichts.

Noch deutlicher wird die Handreichung bei Sperren, die vor allem beruhigen sollen. Solche Sperren haben nach polizeilicher Einschätzung objektiv keine ausreichende Wirksamkeit und können eine zusätzliche Gefahrenquelle darstellen. Selbst bei geprüften Sperren beschreibt die Polizei, dass sich beim Aufprall Fahrzeugteile lösen oder die Sperre mit dem Fahrzeug in den geschützten Bereich geschoben werden kann. Deshalb sollen Trümmerflug und Splitterfeld in jede Planung einbezogen werden. Wie sich ein Auto verhält, das nie für diesen Zweck gebaut wurde, hat niemand geprüft.

Für geprüfte Sperren gibt es dagegen klare Maßstäbe. Die Technische Richtlinie „Mobile Fahrzeugsperren“ der Polizeien der Länder und des Bundes verlangt zwei Anprallprüfungen, einmal im Winkel von 90 und einmal von 45 Grad. Die Polizei empfiehlt, ausschließlich geprüfte und zertifizierte Produkte zu wählen.

Welches Schutzziel soll die Sperre erreichen?

Bevor über Fahrzeuge, Betonblöcke oder Poller gesprochen wird, verlangt die Handreichung, das Schutzziel festzulegen. Die Beispiele darin zeigen, wie unterschiedlich diese Ziele sein können. Überfahrtaten mit einem mehrspurigen Fahrzeug sollen im Veranstaltungsbereich nicht möglich sein. Mehrspurig meint dabei Fahrzeuge mit nebeneinanderliegenden Rädern, also Pkw, Transporter und Lkw, im Gegensatz zu einspurigen Fahrzeugen wie Motorrädern oder Fahrrädern. Eine unkontrollierte Einfahrt in den Schutzbereich soll nicht möglich sein. Oder: Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung soll gestärkt werden.

Hier liegt aus meiner Sicht der Kern der Szene in Weinheim. Ein besetztes Fahrzeug an einer Zufahrt kann den normalen Verkehr fernhalten. Wer sich verfahren hat oder zu einer Adresse im gesperrten Bereich will, wird angesprochen und umgeleitet. Als Verkehrslenkung erfüllt das seinen Zweck. Gegen jemanden, der ein Fahrzeug bewusst als Waffe einsetzt, bietet es nach den Maßstäben der Polizei keinen Schutz.

Die Handreichung erinnert außerdem daran, dass nicht nur Anschläge ein Risiko darstellen. Ein Vorfall mit einem mehrspurigen Fahrzeug kann auch aus einer kriminellen Handlung entstehen oder aus gesundheitlichen Problemen am Steuer, etwa bei Desorientierung. Auch dann hält ein abgestelltes Auto ein ungebremstes Fahrzeug nicht zuverlässig auf.

Heikel wird es, wenn Verkehrslenkung nach außen wie Schutz aussieht. Der Schriftzug „Security“ vermittelt Besuchern, dass an dieser Stelle für ihre Sicherheit gesorgt ist. Welcher der beiden Zwecke gemeint ist, sollten Verantwortliche bewusst entscheiden und schriftlich festhalten.

Kosten oder Empfehlung? Die wichtigere Frage lautet anders

Die Frage, ob hinter einer solchen Lösung Kostengründe oder die Empfehlung eines Dienstleisters stehen, liegt nahe. Die Polizei kennt sie offenbar gut. In ihrer Checkliste steht der Hinweis, dass Beteiligte häufig Kostengründe gegen ein Zufahrtsschutzkonzept anführen. Die Antwort der Handreichung: Die tatsächlichen Kosten lassen sich erst durch ein Zufahrtsschutzkonzept ermitteln.

Genauso wichtig ist ein zweiter Gedanke. Ein wirksames Konzept bildet nachvollziehbar die Entscheidungen aus einem Risikomanagement-Prozess ab. Dieser Prozess kann auch zu dem Ergebnis führen, dass im Einzelfall kein Zufahrtsschutzkonzept erforderlich ist. Die entscheidende Frage lautet also nicht „billig oder teuer“, sondern: Gibt es eine dokumentierte Gefährdungsanalyse, aus der die gewählte Maßnahme folgt?

Dazu gehört die Frage der Verantwortung. Die Handreichung bezeichnet die Person oder Stelle mit der Gesamtverantwortung als Risikoverantwortlichen. In der Regel ist das die Kommune oder der Veranstalter. Eine Übergabe dieser Verantwortung an andere Beteiligte ist nicht vorgesehen. Ein beauftragtes Sicherheitsunternehmen erbringt eine Leistung, die Entscheidung, ob diese Leistung zum Risiko passt, bleibt beim Risikoverantwortlichen. Die Polizei weist in ihrer Checkliste zudem darauf hin, strafrechtliche Folgen und Schadenersatzansprüche zu berücksichtigen. Wie das im konkreten Fall rechtlich zu bewerten ist, klären Sie mit Ihrer Genehmigungsbehörde oder einer juristischen Beratung.

Wie sich Verantwortung bei einer Veranstaltung sinnvoll auf Personen verteilt, beschreibe ich im Blog-Beitrag über die Veranstaltungsleitung bei Events.

Zufahrtsschutz bei Veranstaltungen in sechs Schritten

Die Checkliste der Polizei gliedert die Planung in sechs Schritte: Vorüberlegungen, Gefährdungsanalyse, Definition des Schutzziels, Einbeziehung der Schutzzone, Erarbeitung eines Schutzkonzepts und Auswahl der Schutzsysteme. Das klingt nach Behördenverfahren. Im Kern ist es eine Abfolge von Fragen, der sich auch ein Vereinsvorstand oder ein kleines Ordnungsamt stellen kann.

Die Gefährdung hängt laut Handreichung stark von der Zahl der Besucher ab, von anwesender Prominenz, vom kulturellen, religiösen oder politischen Hintergrund der Veranstaltung und von der Bedeutung des Ortes. Gleichzeitig hält sie fest, dass jede Veranstaltung allein wegen der Menschenmenge in den Blick von Tätern geraten kann. Beides gehört in eine ehrliche Einschätzung.

Das Gefährdungsbewertungsraster fragt dann sehr konkret nach dem Ort. Wie viele Anfahrtsstraßen gibt es? Verlaufen sie gerade oder kurvig, mit Steigung oder Gefälle, auf Asphalt oder Kopfsteinpflaster? Ist die Beschleunigungsstrecke länger oder kürzer als 50 Meter? Auch Fußwege, Rasen- und Hofflächen oder Durchfahrten unter Arkaden zählen als mögliche Zufahrt. Eine verwinkelte Altstadtgasse mit Steigungen und Kopfsteinpflaster kann dabei zu einem anderen Ergebnis führen als eine lange, gerade Zufahrt auf einen offenen Platz. Das war mir auch in Weinheim bewusst, dessen Innenstadt beides mitbringt. Diese Gegebenheiten sind allerdings ein Eingangswert der Analyse und nicht ihr Ergebnis: Das Raster fragt jeden Anfahrtsweg einzeln ab, und eine einzige günstige Zufahrt genügt.

Am Ende steht eine Einschätzung in einem Satz. Die Handreichung schlägt dafür Formulierungen vor wie „Eine Überfahrtat ist unwahrscheinlich“ oder „Mit einer terroristisch motivierten Überfahrtat ist zu rechnen“. Ergibt die Analyse keinen Schutzbedarf, entfallen die weiteren Schritte. Ergibt sie einen, folgt ein Konzept mit geprüften Sperren. Für diesen Fall empfehlen die polizeilichen Beratungsstellen, qualifizierte Fachplaner einzusetzen, die nach dem bundeseinheitlichen „Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz“ arbeiten.

Was kleinere Veranstalter ohne großes Budget tun können

Die Polizei nimmt Kommunen die Grundentscheidung nicht ab, bietet aber ihre Beratung an. Dazu zählt laut Handreichung eine städtebauliche Schwachstellenanalyse des betrachteten Raums mit individueller Sicherungsempfehlung. Wer die örtliche polizeiliche Beratungsstelle früh einbindet, bekommt eine fachliche Einschätzung, bevor Geld für Maßnahmen ausgegeben ist.

Ein zweiter Hebel ist die Geschwindigkeit. Vor einer Zufahrt können bauliche Elemente wie Verkehrsinseln, versetzte Fahrgassen, Bremskurven oder Schikanen die Anprallenergie laut Handreichung deutlich reduzieren. Die Polizei nennt aber auch die Kehrseite: Ein Täter könnte langsam in den Bereich einfahren und erst dort beschleunigen.

Der dritte Punkt betrifft Rettungs- und Fluchtwege. Zufahrten für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei müssen gewährleistet sein, Fluchtwege müssen trotz Sperren offen bleiben. Wer ein Fahrzeug als Sperre einsetzt, muss deshalb klären, wer es im Notfall bewegt, wie schnell das geht und ob diese Person während der gesamten Veranstaltung vor Ort ist. Das gilt auch für manche mobile Sperren: Die Handreichung erwähnt Produkte, die sich mit Körperkraft bewegen lassen und deshalb bewacht werden müssen.

Zur Fairness gegenüber der Weinheimer Lösung: An den Fahrzeugen war Personal in Sichtweite. Dieser Punkt war dort also offenbar bedacht.

Welche Aufgaben Sicherheitspersonal je nach Veranstaltungsart übernimmt und wann es tatsächlich gebraucht wird, lesen Sie in meiner realistischen Einschätzung zum Sicherheitspersonal bei Events.

Was Sponsoren fragen dürfen

Bei Stadt- und Vereinsfesten treten Unternehmen meist als Sponsoren auf, nicht als Ausrichter. Ihr Name ist trotzdem mit der Veranstaltung verbunden. Die Handreichung zählt einen Imageschaden ausdrücklich zu den Folgen, die bei der Abschätzung des Schadensausmaßes zu berücksichtigen sind. Wer ein Fest finanziell unterstützt, kann deshalb beim Veranstalter nachfragen, ob eine Gefährdungsanalyse vorliegt und welches Schutzziel daraus abgeleitet wurde. Für einen gut vorbereiteten Verein ist diese Frage schnell beantwortet.

Häufige Fragen zum Zufahrtsschutz bei Veranstaltungen

Reicht ein Fahrzeug als Zufahrtssperre bei einem Straßenfest?

Als Verkehrslenkung kann ein besetztes Fahrzeug ausreichen. Als Schutz vor Überfahrten reicht es nicht: Laut Handreichung der Polizeilichen Kriminalprävention bieten parkende Fahrzeuge grundsätzlich keine Schutzfunktion. Welcher Zweck gelten soll, legt die Gefährdungsanalyse fest.

Wer ist für den Zufahrtsschutz verantwortlich?

Die Handreichung nennt als Gesamtverantwortlichen den Risikoverantwortlichen, in der Regel die Kommune oder den Veranstalter. Eine Übergabe dieser Verantwortung an andere Beteiligte ist nicht vorgesehen. Die Polizei berät, trifft die Grundentscheidungen aber nicht.

Braucht jede Veranstaltung im öffentlichen Raum Zufahrtsschutz?

Nein. Eine nachvollziehbare Gefährdungsanalyse kann laut Handreichung auch ergeben, dass im Einzelfall kein Zufahrtsschutzkonzept erforderlich ist. Entscheidend ist, dass diese Entscheidung begründet und dokumentiert wird.

Sind Betonblöcke eine sichere Alternative?

Nur, wenn sie als Fahrzeugsicherheitsbarriere geprüft und zertifiziert sind. Die Polizei empfiehlt ausschließlich geprüfte und zertifizierte Produkte. Außerdem muss die mögliche Anprallenergie für jeden Zufahrtspunkt einzeln berechnet werden und unter dem Testwert der eingesetzten Sperre liegen.

Wo finden Vereine und Gemeinden Unterstützung?

Die Handreichung, die Checkliste Zufahrtsschutz und das Gefährdungsbewertungsraster stehen kostenlos auf polizei-beratung.de zum Download bereit. Ansprechpartner sind die polizeilichen Beratungsstellen vor Ort. Ist ein Konzept mit Sperren nötig, empfiehlt die Polizei qualifizierte Fachplaner nach dem Pflichtenkatalog Fachplanung Zufahrtsschutz.

Fazit: Erst das Schutzziel, dann die Sperre

Die Security-Fahrzeuge beim Weinheimer Herbst können eine passende Lösung gewesen sein, wenn es der Verkehrslenkung diente und die Gefährdungsanalyse keinen weitergehenden Schutz verlangte. Als Schutz vor Überfahrten taugt ein Pkw nach den Maßstäben der Polizei nicht. Für Ihre eigene Veranstaltung heißt das: Legen Sie zuerst fest, wovor die Sperre schützen soll, halten Sie die Begründung schriftlich fest und wählen Sie erst dann die Maßnahme.

Sie planen ein Straßenfest, ein Vereinsjubiläum oder eine andere Veranstaltung auf öffentlicher Fläche und möchten wissen, ob Ihre Sicherheitsplanung die richtigen Fragen beantwortet? In einer Event-Beratung gehen wir Ihre Planung gemeinsam durch: Zuständigkeiten, Schutzziele, Rettungswege und die Abstimmung mit den Behörden. Eine Fachplanung Zufahrtsschutz ersetzt das nicht. Sie gehen aber mit klaren Fragen in das Gespräch mit Polizei, Ordnungsamt und Fachplanern. Für einen ersten strukturierten Blick auf Ihr Vorhaben eignet sich der Planungs-Check.

Quellen